Stuttgarter Hausrat | Stuttgarter Versicherung - Stuttgarter
Die Stuttgarter Hausratversicherung
Einbruch, Feuer oder Naturkatastrophen wie Überschwemmungen: Der Schaden in Haus oder Wohnung ist nach solchen Ereignissen meist groß. Immerhin stecken in Ihrem Zuhause neben schönen Erinnerungen auch all Ihre Möbel, Haushaltsgeräte und Ihre gesamte Unterhaltungselektronik. Das alles ist von erheblichem Wert. Ihr Zuhause verdient deshalb einen starken Schutz.
Finanzielle Sicherheit im Schadensfall
Eine Hausratversicherung ersetzt Ihnen nach einem Schaden Ihren Hausrat, damit Sie und Ihre Familie so schnell wie möglich zur Normalität zurückkehren können. Eine wichtige Absicherung, denn für Ihren Hausrat gibt es keinen gesetzlichen Schutz. Ohne private Versicherung müssten Sie für alle Schäden selbst aufkommen. Mit verschiedenen Erweiterungen können Sie Ihren Schutz außerdem individuell anpassen.
Ihre Vorteile mit der Hausratversicherung
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Neuwert-EntschädigungWir entschädigen grundsätzlich zum Neuwert: Damit Sie Ihren liebgewonnenen Hausrat nach einem Schadensfall angemessen ersetzen können.
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Absicherung von Wertsachen und BargeldBei einem Einbruch werden Ihnen Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck gestohlen? Wir entschädigen Sie je nach Paket z. B. Mit bis zu 2.000 Euro bei Bargeld und bis zu 40.000 Euro bei Schmuck.
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Erstattung von Hotel- und UmzugskostenIhr Haus oder Ihre Wohnung werden durch einen Schaden unbewohnbar? Sie erhalten Hotelkosten für bis zu 200 Tage erstattet. Und ist ein Umzug nötig, die Umzugskosten bis 5.000 Euro.
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Viele Erweiterungen für noch besseren SchutzSie können Ihre Hausratversicherung erweitern und profitieren von vielen weiteren Leistungen z.B. Glasversicherung, ServicePLUS-Versicherung, Fahrraddiebstahl-Zusatzversicherung und Reisegepäck-Zusatzversicherung
Der passende Schutz, den Sie brauchen.
Rechtlicher Hinweis: Es handelt sich um eine Werbemitteilung. Bei den Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der GrüneRente um ein Produkt nach Artikel 8 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt. Diese Einstufung erfolgt jedoch unter Vorbehalt, da derzeit noch konkretisierende gesetzliche Vorgaben fehlen.