Offenlegungspflichten / Transparenzbericht | Stuttgarter Versicherung - Stuttgarter

Unternehmensbezogene Informationen nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
Die Kapitalanlage der Stuttgarter Versicherungsgruppe basiert auf einer einfachen, transparenten und nachvollziehbaren Strategie, welche auf dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht beruht und auf die Ziele der Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Kontinuität ausgerichtet ist.
Oberstes Ziel unserer Anlagepolitik ist es ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis zu erreichen und damit die verlässliche Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Dabei setzen wir auf das bewährte Prinzip der Mischung und Streuung. Durch die damit verbundenen Diversifikationseffekte eines granularen Portfolios werden neben den allgemeinen Marktrisiken auch die Nachhaltigkeitsrisiken minimiert. Darüber hinaus haben wir umfangreiche Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien definiert. Unsere Ausschlusskriterien umfassen unter anderem:
- Firmen mit Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compacts (diese beinhalten unter anderem Schutz der Menschenrechte, Verhinderung der Zwangs- und Kinderarbeit, Schutz der Umwelt, Verbreitung umweltfreundlicher Technologien und Korruptionsprävention).
- Weitergehende ökologische Ausschlusskriterien beinhalten zum Beispiel Unternehmen, die mehr als 25% ihrer Umsätze im Bereich der Förderung und Verstromung von Kohle generieren und somit durch einen hohen Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel beitragen.
- Weitere soziale Ausschlusskriterien beinhalten Unternehmen, die in der Herstellung oder im Vertrieb von kontroversen Waffen (zum Beispiel Streumunition) tätig sind, sowie Unternehmen, die über 10% ihres Umsatzes aus den Tätigkeitsfeldern Glücksspiel oder Pornografie generieren.
Des Weiteren schließen wir Staatsanleihen unfreier Staaten, d.h. von autoritären Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken, aus. Darüber hinaus berücksichtigen wir in der Kapitalanlage ökologische Positivkriterien, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in erneuerbare Energien.
Die Bestände unserer Kapitalanlage werden regelmäßig von uns überprüft und überwacht. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Einhaltung unserer festgelegten Ausschlusskriterien und die Überwachung mehrerer CO2-basierter Kenngrößen. Für die Nachhaltigkeitsanalyse greifen wir auf die Datengrundlage von ISS ESG zurück.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Finanzmarktteilnehmer
Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (LEI: 5299006CKI1DAKS2QL36)
1. Zusammenfassung
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (LEI: 5299006CKI1DAKS2QL36) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025.
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als ein auf Langfristigkeit ausgerichteter Vorsorgeversicherer berücksichtigt Ausschluss- sowie Positivkriterien im Hinblick auf Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG = Environmental, Social, Governance). Wir sind Mitglied der UN PRI (United Nation Principles for Responsible Investing) und bekennen uns zu den Richtlinien für verantwortungsvolles Investieren. Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Offenlegungsverordnung sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Ein historischer Vergleich der Daten – insbesondere der Spalten „Auswirkungen Jahr 2023, 2024 und 2025 – ist grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Datenbasis sowie Datenabdeckung aufgrund des noch relativ kurzen Beobachtungszeitraums gewisse Schwankungen aufweisen kann. Insgesamt ist im Markt jedoch ein klarer Trend erkennbar: Die Datenabdeckung nimmt zu, und auch die Qualität der verfügbaren Informationen verbessert sich kontinuierlich. Zudem unterscheidet sich die Methodik zur Erstellung der Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr, was die Vergleichbarkeit zusätzlich einschränkt.
Bei dem für uns wichtigen Teil der Indikatoren (Nr. 1-5, sowie Nr. 15 und Nr. 10-11) zeigt sich im Betrachtungszeitraum insgesamt ein gemischtes Bild. Insbesondere die Scope-1- und Scope-2-Emissionen (Nr. 1), der Anteil an Engagements im Bereich fossiler Brennstoffe (Nr. 4) sowie u.a. die Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze (Nr. 10) und der Anteil der Investitionen in Unternehmen, die u.a. gegen UNGC-Grundsätze verstoßen (Nr. 11), haben sich gegenüber dem Vorjahr verbessert bzw. verringert. Bei anderen zentralen Indikatoren wie u.a. der CO2-Fußabdruck (Nr. 2) und bei den gesamten Treibhausgasemissionen (Nr. 1) und bei der Treibhausgasintensität (Nr. 3) ist eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Weiterhin gibt es keine Verbesserung der Indikatoren Nr. 5 und Nr. 15. Darüber hinaus lässt sich eine positive Entwicklung bei Nr. 9 sowie Nr. 4 der zusätzlichen Indikatoren entnehmen.
Für einige Indikatoren und Assetklassen wie u.a. die alternativen Investments ist die Datenabdeckung zudem derzeit noch begrenzt. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich an einer Verbesserung und gehen davon aus, dass die Abdeckung in den kommenden Jahren sukzessive zunehmen wird. Es ist zu beachten, dass mit einer steigenden Datenverfügbarkeit auch eine vermeintliche Verschlechterung einzelner Indikatoren einhergehen kann, da zuvor nicht erfasste negative Einflussfaktoren nun sichtbar werden.
Bei Kapitalanlagen im Rahmen der fondsgebundenen Versicherung bestimmt die Anlagepolitik der externen Fonds die nachhaltige Ausrichtung. Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat hierauf keinen direkten Einfluss. In der Berechnung werden trotzdem die Anlagebestände der fondsgebundenen Lebensversicherungen berücksichtigt. Ähnliche Einschränkungen bestehen bei Investitionen in derivative Finanzinstrumente und alternative Anlagen, da die ethischen und klimabezogenen Ausschlusskriterien in diesen Bereichen derzeit weder anwendbar noch verlässlich messbar sind. Aus diesem Grund werden für diese Anlageklassen keine entsprechenden Kennzahlen erhoben. Bei besicherten Anleihen von Finanzinstituten, wie Pfandbriefen, beziehen sich die Ausschlusskriterien auf die Emittenten der Anleihen.
Die Spalte für Erläuterungen wird nachfolgend für die Erläuterung der Datenabdeckung der Indikatoren in Bezug auf das gesamte Konzernvermögen genutzt. Eine Abdeckung von 8,93% der Indikatoren für Immobilien (Nr. 17 und Nr.18) bedeutet beispielsweise, dass wir die Daten von 100% des Immobilienbestandes erhalten haben, da der Anteil der Immobilien 8,93% vom Konzernvermögen beträgt.
Auf Grund unserer geringen Anteile an den investierten Unternehmen haben wir keine Mitwirkungspolitik verabschiedet, prüfen jedoch, ob wir uns innerhalb unserer Mitgliedschaft bei den UN PRI einer Engagement-Initiative anschließen. Auch findet die Prüfung für den Beitritt weiterer Initiativen statt.
International anerkannte Standards achten wir explizit in unserer Kapitalanlage durch den Ausschluss von Unternehmen, welche gegen den UN Global Compact verstoßen. In unserer Nachhaltigkeitsanalyse greifen wir außerdem auf die Klimaszenariorechnung von dem renommierten Datenanbieter ISS ESG zurück.
2. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:
3. Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Auswahl und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren für die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. steht im Einklang mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen wir Treibhausgase (Scope 1 und 2), die bei den Indikatoren Nr. 1 bis 5 wieder zu finden sind. Darüber hinaus werden auch soziale Aspekte der nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, welche bei den Indikatoren 10 und 11 sowie mithilfe des zusätzlichen Indikators Nr. 9 aus dem Bereich Soziales und Beschäftigung dargelegt sind. Die Festlegung der für uns wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren erfolgte durch ein internes Expertengremium am 13.02.2023.
Grundsätzlich richten wir alle unsere Kapitalanlagen auf unsere Nachhaltigkeitsstrategie aus. Eine mögliche Fehlermarge beruht darauf, dass aufgrund unzureichender Daten oder fehlender methodischen Grundlagen noch nicht alle Assetklassen in unsere Nachhaltigkeitsstrategie integrierbar sind. So sind zum Beispiel die Auswirkung von Investitionen von Staatsanleihen auf das Klima bislang nicht einheitlich definiert oder für Immobilieninvestments soziale Kriterien schwer messbar.
Bei der Überwachung und Auswertung von Nachhaltigkeitsdaten greifen wir auf die breite Datenbasis von ISS Stoxx zurück.
4. Mitwirkungspolitik
Das Investitionsvolumen in Aktien von börsennotierten Unternehmen stellt weniger als 10% unseres gesamten Kapitalanlagebestands dar. Darüber hinaus halten wir diese Anlagen größtenteils nicht direkt, sondern über Vermögensverwalter. Daher nehmen wir in Bezug auf börsennotierte Unternehmen keine direkte Beteiligung vor.
Die Anteile, die wir direkt an börsennotierten Unternehmen halten, sind im Verhältnis zur Marktkapitalisierung dieser Unternehmen so gering, dass wir dort keinen maßgeblichen Einfluss ausüben können. Die Ausarbeitung einer Mitwirkungspolitik ist daher für uns nicht erforderlich. Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei den UN PRIs prüfen wir regelmäßig, ob wir uns einer dortigen Investoreninitiative anschließen.
5. Bezugnahme auf international anerkannte Standards
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat seit 2023 eine bedeutende Verpflichtung zur Förderung von nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln übernommen. Sie ist seit Jahresbeginn offizielles Mitglied der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI). Bei der UN PRI handelt es sich um eine unabhängige, globale Investoreninitiative der Vereinten Nationen. Ziel der Initiative ist es, Grundsätze für verantwortungsbewusstes Kapitalanlagemanagement zu implementieren und weiterzuentwickeln. Als Teil der UN PRI bekennen wir uns dazu, Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in unsere Investitionsentscheidungen zu integrieren.
Darüber hinaus unterstützen wir den UN Global Compact. Dies ist eine Initiative der Vereinten Nationen, die Unternehmen dazu ermutigt, zehn universelle Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu fördern und umzusetzen.
Die Einhaltung des UN PRI und die Unterstützung des UN Global Compact sind zudem in unseren Ausschlusskriterien verankert. Diese Kriterien dienen als Leitlinien für die Auswahl von Unternehmen und Anlagen, mit denen wir zusammenarbeiten und in die wir investieren. Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN PRI oder des UN Global Compact verstoßen oder in Bereichen wie Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung negativ auffallen, werden ausgeschlossen.
Wir berücksichtigen in unserer Nachhaltigkeitsanalyse außerdem über das Climate Impact Analyse Tool von ISS ESG unter anderem das Sustainable Development Szenario (SDS) der internationalen Energieagentur, um unser Portfolio innerhalb des 1,5°C Ziels des Paris Klimaabkommens und innerhalb der Vorgaben der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen zu messen.
6. Historischer Vergleich
Im Jahr 2023 wurde erstmals über die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen für den Berichtszeitraum 2022 berichtet. Die bisherigen Berichtsjahre unterscheiden sich hinsichtlich Datengrundlage, Methodik und betrachtetem Anlageuniversum. Insbesondere wurden der Umfang der einbezogenen Kapitalanlagen sowie die zugrunde liegenden Bewertungsansätze im Zeitverlauf angepasst. Dadurch ist die Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Kennzahlen zwischen den Berichtsjahren nur eingeschränkt möglich.
Für die aktuelle Berichtsperiode basiert die Auswertung auf den Marktwerten der Kapitalanlagen der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt auf Grundlage der verfügbaren Daten des beauftragten ESG-Datenanbieters ISS ESG. Dadurch bestehen weiterhin Unterschiede im Datenumfang und in der Datenabdeckung einzelner Indikatoren im Vergleich zu den Vorjahren.
Für bestimmte illiquide bzw. alternative Anlagen liegt derzeit keine hinreichend belastbare und konsistente Datengrundlage für eine sachgerechte PAI-Quantifizierung vor. Vor diesem Hintergrund erfolgt in der aktuellen Berichtsperiode keine weitergehende separate Berücksichtigung solcher Daten auf Basis nicht hinreichend belastbarer Ersatzannahmen. Die Aussagekraft des historischen Vergleichs ist daher insbesondere bei Veränderungen im Anlageuniversum und in der Datenverfügbarkeit eingeschränkt.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Leitlinien der Stuttgarter, die die Vermeidung von Interessenkonflikten im Vertrieb regeln, behandeln etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen der Versicherungsnehmer vergütungsneutral. Das heisst, die Auswahl und die Vermittlung eines den jeweils geäußerten Präferenzen entsprechenden Versicherungsanlageprodukts beeinflusst die Ausgestaltung der Vergütung der Vermittler nicht. Somit werden die Interessen von Versicherungsnehmern, auch bezogen auf deren geäußerte Nachhaltigkeitspräferenzen, nicht nachteilig berührt.
Das Vergütungssystem der Stuttgarter für die Mitarbeitenden des Innendienstes, für die Führungskräfte und für den Vorstand trägt dem Risikoprofil des Unternehmens angemessen Rechnung. Es ist so strukturiert, dass es auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist. Es werden keine Anreize für ein risikogeneigtes Handeln geschaffen. Dies gilt für sämtliche Risikokategorien, somit auch für Nachhaltigkeitsrisiken. Mitarbeitende erhalten zum überwiegenden Teil eine Vergütung entsprechend des Tarifvertrags für die private Versicherungswirtschaft. Diese Festvergütung verhindert per se den Aufbau von Risiken. Aber auch bei Mitarbeitenden, die eine übertarifliche Vergütung erhalten, bei Führungskräften und beim Vorstand werden keine finanziellen Anreize für das Eingehen von unangemessenen Nachhaltigkeitsrisiken gesetzt. Durch das über alle Ebenen angemessene Verhältnis von fixer und variabler Vergütung wird eine übermäßige Abhängigkeit von der variablen Vergütung vermieden. Die variable Vergütung im Innendienst ist zudem für Mitarbeitende und Führungskräfte an das Erreichen quantitativer und qualitativer Ziele geknüpft. Dies gilt ebenso für den Vorstand. Die einzelnen Ziele werden so gestaltet, dass sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Kriterien herangezogen werden. Die zu vereinbarenden Ziele begünstigen unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensindividuellen Risikotoleranzschwellen keine übermäßige Risikobereitschaft, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken.
Stand: 18. September 2026
Archiv Informationen zur Nachhaltigkeit nach Artikel 12 Offenlegungsverordnung
Stand Dezember 2021
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand Juni 2022
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand Juni 2023
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3 und 5 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand Februar 2024
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3 und 5 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand Juli 2024
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand September 2024
Stand Januar 2025
Stand Juni 2025
Stand Juni 2026
Weitere Informationen
Wir sind Mitglied der UN PRI