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Verantwortung für die Welt von morgen.

Bei der Stuttgarter dreht sich alles um die existenzielle Versorgung von Menschen. Damit übernehmen wir eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Wir handeln mit Weitsicht und setzen konsequent auf Nachhaltigkeit. Im Großen wie im Kleinen, nach innen wie nach außen. So wurde beispielsweise im Januar 2021 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach unserer Hauptverwaltung installiert, mit deren Hilfe wir einen beachtlichen Teil des benötigten Stroms künftig selbst erzeugen können. 2021 waren es 94.860 kWh Strom, was einem eingesparten CO2-Äquivalent von 37 Tonnen oder der CO2-Speicherung von 1.100 Bäumen entspricht.

Unternehmensbezogene Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

 

Die Kapitalanlage der Stuttgarter Versicherungsgruppe basiert auf einer einfachen, transparenten und nachvollziehbaren Strategie, welche auf dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht beruht und auf die Ziele der Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Kontinuität ausgerichtet ist.

Oberstes Ziel unserer Anlagepolitik ist es ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis zu erreichen und damit die verlässliche Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Dabei setzen wir auf das bewährte Prinzip der Mischung und Streuung. Durch die damit verbundenen Diversifikationseffekte eines granularen Portfolios werden neben den allgemeinen Marktrisiken auch die Nachhaltigkeitsrisiken minimiert. Darüber hinaus haben wir umfangreiche Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien definiert. Unsere Ausschlusskriterien umfassen unter anderem:

  • Firmen mit Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compacts (diese beinhalten unter anderem Schutz der Menschenrechte, Verhinderung der Zwangs- und Kinderarbeit, Schutz der Umwelt, Verbreitung umweltfreundlicher Technologien und Korruptionsprävention).
  • Weitergehende ökologische Ausschlusskriterien beinhalten zum Beispiel Unternehmen, die mehr als 25% ihrer Umsätze im Bereich der Förderung und Verstromung von Kohle generieren und somit durch einen hohen Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel beitragen.
  • Weitere soziale Ausschlusskriterien beinhalten Unternehmen, die in der Herstellung oder im Vertrieb von kontroversen Waffen (zum Beispiel Streumunition) tätig sind, sowie Unternehmen, die über 10% ihres Umsatzes aus den Tätigkeitsfeldern Glücksspiel oder Pornografie generieren.

Des Weiteren schließen wir Staatsanleihen unfreier Staaten, d.h. von autoritären Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken, aus.
Wir streben bis Ende 2027 an, alle im Bestand befindlichen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Aktien, welche noch nicht unseren Nachhaltigkeitsprinzipien entsprechen, zu minimieren.
Darüber hinaus erhöhen wir bewusst den Anteil explizit nachhaltiger Investments, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in soziale Infrastruktur, ressourcenschonende Immobilien und erneuerbare Energien (Positivkriterien).
Die Bestände unserer Kapitalanlage werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit von uns überprüft und überwacht. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Einhaltung unserer festgelegten Ausschlusskriterien und die Überwachung mehrerer CO2-basierter Kenngrößen. Für die Nachhaltigkeitsanalyse greifen wir auf die Datengrundlage von ISS ESG zurück.

Die laufende Evaluierung und Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie wird zukünftig zu einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unserer Ausschluss- und Positivkriterien führen.

Bei den Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens, die wir den Produkten der GrüneRente zurechnen, legen wir einen zusätzlichen Fokus auf folgende Ausschlusskriterien:

  •     Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
  •     Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
  •     Kinderarbeit

 


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Finanzmarktteilnehmer

Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (LEI: 5299006CKI1DAKS2QL36)

1. Zusammenfassung
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (LEI: 5299006CKI1DAKS2QL36) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. unter Berücksichtigung folgender Tochtergesellschaften:

  • DIREKTE LEBEN Versicherung AG
  • Stuttgarter Versicherung AG

Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als ein auf Langfristigkeit ausgerichteter Vorsorgeversicherer berücksichtigt Grundsätze im Hinblick auf Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG = Environmental, Social, Governance) bei der Auswahl von Investments für ihre Kapitalanlagen. Wir sind Mitglied der UN PRI (United Nation Principles for Responsible Investing) und bekennen uns zu den Richtlinien für verantwortungsvolles Investieren. Durch unsere Mitgliedschaft berücksichtigen wir in unseren Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und haben Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen festgelegt. Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Offenlegungsverordnung sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Ein historischer Vergleich der Daten ist grundsätzlich möglich (Vergleich der Spalten "Auswirkungen Jahr 2022" und "Auswirkungen Jahr 2023"). Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass die Datenlage aufgrund des noch relativ kurzen Beobachtungszeitraums unbeständig sein kann. Trotzdem ist ein im Markttrend hin zu einer umfassenderen Abdeckung und einer höheren Datenqualität erkennbar. Zusätzlich unterscheidet sich die Erstellung der Kennzahlen leicht zum Vorjahr, was einen Vergleich erschwert. Ein wesentlicher Unterschied zum Vorjahr ist die Berücksichtigung von Marktwerten aller Investments für sämtliche Indikatoren. Hier wurde im Vorjahr eine Unterscheidung zwischen Anleihen und Aktien gemacht (Nominalbetrag und Marktwert). Des Weiteren gibt es für den Nenner der Berechnungen keine Unterscheidung zwischen Unternehmen und Staaten. Sowohl Barwerte, Derivate als auch Emittenten für die keine ESG Daten vorliegen werden ebenfalls berücksichtigt. Ein historischer Vergleich wird dadurch erschwert. Wir gehen jedoch davon aus, dass ab nächstem Jahr mit gleichbleibender Methodik dies nicht mehr der Fall sein wird.

Bei einem für uns wichtigen Teil der Indikatoren (Nr. 1-5, Nr. 15 sowie Nr. 10-11) lässt sich zudem eine positive Entwicklung beobachten. Keine Verbesserung gibt es dagegen bei Indikatoren Nr. 16 der Pflichtindikatoren und Nr. 4 und Nr. 9 der zusätzlichen Indikatoren.

Für einige Indikatoren und Assetklassen ist die Datenabdeckung trotzdem noch sehr gering. Wir arbeiten jedoch konstant an einer besseren Abdeckung und gehen davon aus, dass diese in den Folgejahren stetig zunehmen wird. Im Vergleich zum Vorjahr wurden beispielsweise Daten für Publikumsfonds hinzugefügt. Eine Verschlechterung der Indikatoren kann mit einer höheren Datenabdeckung allerdings einhergehen. Dies ist etwa beim Indikator Nr. 16 zu sehen, wo sich der Anstieg der kritischen Länder durch die neuen Daten der Publikumsfonds erhöht hat.

Bei Kapitalanlagen im Rahmen der fondsgebundenen Versicherung bestimmt die Anlagepolitik der externen Fonds die nachhaltige Ausrichtung. Die Stuttgarter Versicherungsgruppe hat hierauf keinen direkten Einfluss. Eine Berücksichtigung der ESG-Kennzahlen der fondsgebundenen Versicherung findet für die Indikatoren trotzdem statt. Ähnliche Einschränkungen gelten für Investitionen in derivative Finanzinstrumente, alternative Anlagen und Hypotheken, da die ethischen oder klimabezogenen Ausschlusskriterien der Stuttgarter Versicherungsgruppe in diesen Bereichen derzeit nicht anwendbar und schwer messbar sind. Deshalb werden in diesen Fällen keine Kennzahlen erhoben. Bei besicherten Anleihen von Finanzinstituten, wie Pfandbriefen, beziehen sich die Ausschlusskriterien auf die Emittenten der Anleihen.

Generell ist unser Ziel, die Datenabdeckung zu erhöhen und den Anteil nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen im Bestand zu reduzieren. Als Maßnahmen haben wir hierfür Ausschluss- sowie Positivkriterien definiert, welche überwacht und unseren Nachhaltigkeitszielen entsprechend angepasst werden.

Die Spalte für Erläuterungen wird nachfolgend für die Erläuterung der Datenabdeckung der Indikatoren im Bezug auf das gesamte Konzernvermögen genutzt. Eine Abdeckung von 9,67% der Indikatoren für Immobilien (Nr. 17 und Nr.18) bedeutet beispielsweise, dass wir die Daten von 100% des Immobilienbestandes erhalten haben, da der Anteil der Immobilien 9,67% vom Konzernvermögen beträgt.

Um der aktuellen Herausforderung des Klimawandels entgegenzuwirken, hat sich die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2029 die eigenen Betriebsabläufe CO2-neutral zu gestalten und zusätzlich bis 2045 eine CO2-neutrale Kapitalanlage zu erreichen (siehe Ziffer 3).

Auf Grund unserer geringen Anteile an den investierten Unternehmen haben wir keine Mitwirkungspolitik verabschiedet, prüfen jedoch, ob wir uns innerhalb unserer Mitgliedschaft bei den UN PRI einer Engagement-Initiative anschließen. Auch findet die Prüfung für den Beitritt weiterer Initiativen statt.

International anerkannte Standards achten wir explizit in unserer Kapitalanlage durch den Ausschluss von Unternehmen, welche gegen den UN Global Compact verstoßen, wobei wir sowohl Sozial- als auch Umweltkriterien beachten. In unserer Nachhaltigkeitsanalyse greifen wir außerdem auf die Klimaszenariorechnung von dem renommierten Datenanbieter ISS ESG zurück.

2. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:

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​​​​​​​​​​​​​​​​3. Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
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Nachhaltigkeit ist zu einem zentralen Thema unserer Zeit geworden und Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist sich Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ihrer hohen Verantwortung für die Gesellschaft und nachfolgende Generationen bewusst. Um der aktuellen Herausforderung des Klimawandels entgegenzuwirken, hat sich die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. am 30.08.2021 zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 eine CO2-neutrale Kapitalanlage zu erreichen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen dabei die Verminderung und Vermeidung des CO2-Ausstoßes. Eine gewisse Kompensation kann für die Zielerreichung nicht ausgeschlossen werden. Dieses Ziel gilt für alle drei Gesellschaften unserer Gruppe.

Unser Bestreben bis 2045 CO2-neutral zu werden, erfordert eine umfassende und regelmäßige Analyse unserer Kapitalanlagen, um Bereiche zu identifizieren, in denen wir unsere CO2-Emissionen reduzieren können. Dafür greifen wir auf die Nachhaltigkeitsdaten des renommierten Anbieters ISS ESG zurück und überwachen regelmäßig die Entwicklung verschiedener relevanter Kennzahlen. Zudem tätigen wir verstärkt Investitionen in erneuerbare Energien und andere kohlenstoffarme Technologien, um unsere CO2-Fußabdrücke signifikant zu verringern.

Darüber hinaus haben wir erkannt, dass wir als Unternehmen bei unseren eigenen Betriebsabläufen Verantwortung übernehmen müssen. Daher hat der Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ebenfalls am 30.08.2021 das zusätzliche Ziel festgelegt, bis spätestens 2029 unsere eigenen Betriebsabläufe CO2-neutral zu gestalten durch Vermeidung, Reduktion und schließlich Kompensation von Treibhausgas-Emissionen. Bereits im Jahr 2021 wurde der Grundstein mit der CO2-Null-Messung für die Betriebsabläufe gelegt.

Im Jahr 2023 wurde mit dem Nachhaltigkeitsboard ein Komitee implementiert, das eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Überwachung der Nachhaltigkeitsstrategie der Stuttgarter Versicherung spielt. Durch die Einbindung von Führungskräften aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens wird sichergestellt, dass eine ganzheitliche Perspektive zur Durchführung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie eingenommen wird. Zielsetzung des Nachhaltigkeitsboards ist es u.a. den Fortschritt in Bezug auf die CO2-Reduktion des Unternehmens zu überwachen und zu bewerten, potenzielle Herausforderungen frühzeitig zu erkennen sowie geeignete Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen zu ergreifen.

 

Auswahl und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsfaktoren​​​​​​​
Die Auswahl und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren für die Stuttgarter Versicherungsgruppe steht im Einklang mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Insbesondere werden Treibhausgase (THG) und soziale Aspekte priorisiert, um dem Grundsatz "Wir schützen Menschen" gerecht zu werden.
Im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen wir Treibhausgase (Scope 1 und 2) als eine der Hauptursachen für den Klimawandel. Daher sind sie als ein zentraler nachteiliger Nachhaltigkeitsfaktor identifiziert und entsprechend gewichtet (Indikator Nr. 1 bis 5). Mit dem zusätzlichen Indikator Nr.4 für Unternehmen, möchten wir unseren Anteil an Unternehmen ohne Initiative zur CO2-Reduktion überwachen und mittelfristig reduzieren. Durch die Messung und gezielte Reduzierung der THG-Emissionen in allen Unternehmensbereichen tragen wir aktiv zur Bekämpfung des Klimawandels bei und unterstützen die globalen Klimaziele.
Darüber hinaus werden auch soziale Aspekte der nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Der Grundsatz "Wir schützen Menschen" steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir berücksichtigen Indikatoren, die die Menschen direkt betreffen, wie beispielsweise Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit (Indikatoren Nr. 10 und 11). Auch hier möchten wir durch die Messung des zusätzlichen Indikators Nr. 9 unseren Anteil an Unternehmen ohne Menschenrechtspolitik messen und mittelfristig reduzieren. Die Festlegung der für uns wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren erfolgte durch ein internes Expertengremium am 13.02.2023.

Grundsätzlich versuchen wir alle unsere Kapitalanlagen auf unsere Nachhaltigkeitsstrategie auszurichten. Eine mögliche Fehlermarge beruht darauf, dass aufgrund unzureichender Daten oder fehlender methodischen Grundlagen noch nicht alle Assetklassen in unsere Nachhaltigkeitsstrategie integrierbar sind. So sind zum Beispiel die Auswirkung von Investitionen von Staatsanleihen auf das Klima bislang nicht einheitlich definiert oder für Immobilieninvestments soziale Kriterien schwer messbar. Nichtsdestotrotz sehen wir die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale im Wesentlichen als erfüllt an. Wir legen Wert darauf, die Beschränkungen in Bezug auf die angewandten Methoden und die verwendeten Datenquellen bei der Darstellung der ökologischen oder sozialen Merkmale angemessen zu berücksichtigen und transparent zu kommunizieren.

Bei der Überwachung und Auswertung von Nachhaltigkeitsdaten greifen wir auf die breite Datenbasis von ISS ESG zurück. Für Anlagen wie Immobilien, Fonds oder Infrastrukturinvestments ist die Datenverfügbarkeit noch sehr gering. Gleichwohl arbeiten wir hier konstant daran, die Abdeckung und Datenqualität zu erhöhen. Alle Auswertungen werden von uns stichprobenartig auf Plausibilität überprüft.
 

4. Mitwirkungspolitik
Das Investitionsvolumen in Aktien von börsennotierten Unternehmen stellt weniger als 10% unseres gesamten Kapitalanlagebestands dar. Darüber hinaus halten wir diese Anlagen größtenteils nicht direkt, sondern über Vermögensverwalter. Daher nehmen wir in Bezug auf börsennotierte Unternehmen keine direkte Beteiligung vor.
Die Anteile, die wir direkt an börsennotierten Unternehmen halten, sind im Verhältnis zur Marktkapitalisierung dieser Unternehmen so gering, dass wir dort keinen maßgeblichen Einfluss ausüben können. Die Ausarbeitung einer Mitwirkungspolitik ist daher für uns nicht erforderlich.

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei den UN PRIs prüfen wir regelmäßig, ob wir uns einer dortigen Investoreninitiative anschließen.
 

5. Bezugnahme auf international anerkannte Standards
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat seit 2023 eine bedeutende Verpflichtung zur Förderung von nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln übernommen. Sie ist seit Jahresbeginn offizielles Mitglied der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI). Bei der UN PRI handelt es sich um eine unabhängige, globale Investoreninitiative der Vereinten Nationen. Ziel der Initiative ist es, Grundsätze für verantwortungsbewusstes Kapitalanlagemanagement zu implementieren und weiterzuentwickeln. Als Teil der UN PRI bekennen wir uns dazu, Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in unsere Investitionsentscheidungen zu integrieren.
Darüber hinaus unterstützen wir den UN Global Compact. Dies ist eine Initiative der Vereinten Nationen, die Unternehmen dazu ermutigt, zehn universelle Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu fördern und umzusetzen.

Die Einhaltung des UN PRI und die Unterstützung des UN Global Compact sind zudem in unseren Ausschlusskriterien verankert. Diese Kriterien dienen als Leitlinien für die Auswahl von Unternehmen und Anlagen, mit denen wir zusammenarbeiten und in die wir investieren. Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN PRI oder des UN Global Compact verstoßen oder in Bereichen wie Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung negativ auffallen, werden ausgeschlossen.
Wir berücksichtigen in unserer Nachhaltigkeitsanalyse außerdem über das Climate Impact Analyse Tool von ISS ESG unter anderem das Sustainable Development Szenario (SDS) der internationalen Energieagentur vom Stand 2021 (WEO 21), um unser Portfolio innerhalb des 1,5°C Ziels des Paris Klimaabkommens und innerhalb der Vorgaben der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen zu messen.
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6. Historischer Vergleich

Im Jahr 2023 wurde erstmals über den Berichtszeitraum 2022 die Indikatoren der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berichtet. Der Gesamtbetrag der Investments setzte sich aus dem Marktwert der Aktienbeständen und dem Nominal der Anleihenbeständen zusammen. Für dieses Jahr beruht der Gesamtwert alleinig auf den Marktwerten aller Investments. Für den ersten Bericht für das Jahr 2022 nutzten wir einen externen Dienstleister, der die Kennzahlen basierend auf Daten von ISS ESG ermittelte. Inzwischen hat die Stuttgarter Versicherungsgruppe einen eigenen Vertrag mit ISS ESG abgeschlossen, um einerseits einen direkten Zugang zur Datenquelle zu haben und andererseits eine kontinuierliche Überwachung des Kapitalbestandes zu gewährleisten. Dadurch unterscheidet sich die Erstellung des PAI-Statements im Vergleich zum Vorjahr, was sowohl die Indikatoren als auch die Abdeckungszahlen betreffen kann.

Grundsätzlich bleibt der Umfang der berichteten Kapitalanlagen gleich (sämtliche liquiden und illiquiden Anlagen des Konzerns, einschließlich der Bestände der fondsgebundenen Versicherungen), allerdings unterscheidet sich die Berechnung der Abdeckung als auch einiger Indikatoren im Vergleich zum Vorjahr. Hier werden im Gegensatz zum Vorjahr für den Nenner in den Berechnungen sowohl Fonds, Derivate und Barwerte als auch Investments für die es keine Daten gibt miteinbezogen. Ein zuverlässiger historischer Vergleich der Abdeckungen wird erst für das Berichtsjahr 2024 möglich sein. Zusätzlich haben wir nun Zugang zu Daten der Publikumsfonds, an denen wir beteiligt sind. Zwar können wir keine direkten Entscheidungen über deren Bestand treffen, möchten aber die Daten so transparent wie möglich darlegen und haben sie daher in den Bericht aufgenommen.

Im historischen Vergleich der Indikatoren zeigen sich insbesondere die für uns wichtigen CO2-basierten Kennzahlen Nr. 1-4 sowie die sozialen Indikatoren Nr. 10-11 als verbessert. Dies ist teilweise auf den Verkauf von negativen Positionen im Bestand sowie auf Verbesserungen der Unternehmen selbst zurückzuführen. Die stark positive Entwicklung der Indikatoren Nr. 5, Nr. 12 und Nr. 13 ist mehrheitlich auf die Anwendung aller Investments im Nenner zurückzuführen. Dies gilt ebenso für die starke Verbesserung des Indikators Nr. 15. Eine negative Entwicklung ist bei Indikator Nr. 16 zu beobachten, was auf den Zugang zu Fondsdaten zurückzuführen ist. Lässt man die Publikumsfonds unberücksichtigt, ist die Kennzahl konstant geblieben. Eine ebenfalls negative Entwicklung ist bei den zusätzlichen Indikatoren Nr. 4 und 9 zu beobachten, was ebenfalls auf die Berücksichtigung der Fondsdaten zurückzuführen ist. Wir gehen davon aus, dass mit nächstem Jahr ohne größere Änderungen der Berechnungsmethoden ein besserer Vergleich mit den Daten aus dem Vorjahr möglich ist.

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Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Leitlinien der Stuttgarter, die die Vermeidung von  Interessenkonflikten im Vertrieb regeln, behandeln etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen der Versicherungsnehmer vergütungsneutral. Das heißt die Auswahl und die Vermittlung eines den jeweils geäußerten Präferenzen entsprechenden Versicherungsanlageprodukts beeinflusst die Ausgestaltung der Vergütung der Vermittler nicht. Somit werden die Interessen von  Versicherungsnehmern, auch bezogen auf deren geäußerte Nachhaltigkeitspräferenzen, nicht nachteilig berührt.

Das Vergütungssystem der Stuttgarter für die Mitarbeitenden des Innendienstes, für die Führungskräfte und für den Vorstand trägt dem Risikoprofil des Unternehmens angemessen Rechnung. Es ist so strukturiert, dass es auf den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist. Es werden keine Anreize für ein risikogeneigtes Handeln geschaffen. Dies gilt für sämtliche Risikokategorien, somit auch für Nachhaltigkeitsrisiken. Mitarbeitende erhalten zum überwiegenden Teil eine Vergütung entsprechend des Tarifvertrags für die private Versicherungswirtschaft. Diese Festvergütung verhindert per se den Aufbau von Risiken. Aber auch bei Mitarbeitenden, die eine übertarifliche Vergütung erhalten, bei Führungskräften und beim Vorstand werden keine finanziellen Anreize für das Eingehen von unangemessenen Nachhaltigkeitsrisiken gesetzt. Durch das über alle Ebenen angemessene Verhältnis von fixer und variabler Vergütung wird eine übermäßige Abhängigkeit von der variablen Vergütung vermieden. Die variable Vergütung im Innendienst ist zudem für Mitarbeitende und Führungskräfte an das Erreichen quantitativer und qualitativer Ziele geknüpft. Dies gilt ebenso für den Vorstand. Die einzelnen Ziele werden so gestaltet, dass sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Kriterien herangezogen werden. Die zu vereinbarenden Ziele begünstigen unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensindividuellen Risikotoleranzschwellen keine übermäßige Risikobereitschaft, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken.

​​​​​Stand: 9. September 2024
Änderung zur Vorversion Juli 2024

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Archiv Informationen zur Nachhaltigkeit nach Artikel 12 Offenlegungsverordnung

Stand Dezember 2021

Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)

Stand Dezember 2021

Stand Juni 2022

Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)

Stand Juni 2022

Stand Juni 2023

Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3 und 5 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)

Stand Juni 2023

Stand Januar 2024

Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)

Stand Januar 2024

Stand Februar 2024

Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3 und 5 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)

Stand Februar 2024

Stand März 2024

Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3 und 5 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)

Stand März 2024

Stand Juli 2024

Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)

Stand Juli 2024