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Die Unterstützungskasse mit Stuttgarter Rückdeckungsversicherung. Beste Zukunftsperspektiven für Ihre Mitarbeiter.

Mit der Unterstützungskasse setzen Sie auf eine starke betriebliche Altersversorgung für Ihre wertvollen Mitarbeiter.

Bieten Sie Ihren Fach- und Führungskräften eine hohe und leistungsstarke Eigenversorgung.

Für Ihre Fach- und Führungskräfte ist es von zentraler Bedeutung, ihrer Versorgungslücke im Ruhestand mit zusätzlicher Eigenversorgung gegenzusteuern. In ganz besonderem Maße gilt das für Fach- und Führungskräfte mit hohen Einkommen und daher besonders großen Versorgungslücken. Denn Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze führen nicht zu höheren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

bAV über die Unterstützungskasse: die leistungsstarke Lösung für die Zukunft Ihrer besten Kräfte.

Die Leistungen der Unterstützungskasse werden Ihnen, zur Weiterleitung an Ihre Mitarbeiter, ausgezahlt. Dies kann grundsätzlich als lebenslange Rente oder in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung passieren.  Zur Sicherstellung der zugesagten Leistungen an Ihre Mitarbeiter schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung mit der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ab.  Im Regelfall müssen Versorgungen über Unterstützungskassen dem Pensions-Sicherungs-Verein aG gemeldet und Beiträge für die Insolvenzsicherung geleistet werden.

Ihre Vorteile mit der rückgedeckten Unterstützungskasse

  • Bilanzneutral und leicht zu vewalten
    Die Bilanz bleibt unberührt und durch die externe Abwicklung der bAV entsteht kaum Verwaltungsaufwand.
  • Kostenvorteile durch Betriebsausgaben
    Beiträge und Verwaltungshonorare der Unterstützungskasse sowie Beiträge an den PSVaG können als Betriebsausgaben angesetzt werden.
  • Vorteile durch Sozialversicherungsersparnisse
    Die Sozialversicherungsersparnisse können als Zuschuss an die Arbeitnehmer weitergegeben werden.

Arbeitgeberfinanzierte Versorgung: Eine Investition in die Bindung von Fach- und Führungskräften.

Nie zuvor war die Bindung qualifizierter Fach- und Führungskräfte wichtiger – und schwieriger – als heute. Mit der arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse als „freiwilliger Sozialleistung“ verfügen Sie über ein starkes und attraktives Motivationswerkzeug bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter.
Zurzeit stehen Ihren Mitarbeitern arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften grundsätzlich erst nach drei Jahren Firmenzugehörigkeit und Vollendung des 21. Lebensjahres zu.

 

Bei den o.g. Beschreibungen handelt es sich um verkürzte Darstellungen.  Für Art und Umfang der möglichen Leistungen ist allein der Leistungsplan der beantragenden Unterstützungskasse bzw. die Verpflichtung des Trägerunternehmens maßgeblich. Eine Unterstützungskassenversorgung kommt unabhängig von der Rückdeckungsversicherung erst mit der Aufnahme des Arbeitnehmers in den Kreis der Begünstigten der beantragenden Unterstützungskasse zustande.